Gemeinsame Verantwortung für das Kindeswohl

Personen verlassen das Geschwister Scholl Gymnasium
Kinder zu schützen ist ein gemeinsamer Auftrag von Sorgeberechtigen/Eltern, dem gesamten Kollegium an einer Schule, von Mitarbeitenden kooperierender Träger (am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim sind dies: Ganztag in Partnerschaft, Wir für Pänz e.V., und der Förderverein des Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim e.V.).
Der Schutzauftrag der Schulen gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (seit 2006) verankert und wird über das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) (2016) konkretisiert.
Im Paragrafen 42, Abs. 6 SchulG NRW heißt es: “Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.” Wie wir damit am GSG umgehen, lesen Sie im Folgenden.
Kindeswohl am Geschwister-Scholl-Gymnasium
Am Geschwister-Scholl-Gymnasium nehmen wir einen ganzheitlichen Blick auf Kinder und Jugendliche ein. Neben Lern- und Entwicklungsprozessen werden auch psycho-soziale Themen betrachtet. Dies ermöglicht uns in besonderer Weise, einen guten Blick auf den Schutz des Kindeswohls zu haben.
Von allen am Geschwister-Scholl-Gymnasium tätigen Erwachsenen liegt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium kooperierende Träger der Jugendhilfe und anerkannte Vereine sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis von ihren Mitarbeitenden einzuholen.
Außerdem gibt es am Geschwister-Scholl-Gymnasium einen internen Leitfaden zum Kindeswohl. In diesem sind Zuständigkeiten, Abläufe und Dokumentationshinweise zu finden. Der Leitfaden basiert auf dem Notfallordner NRW und den Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention.
Nicht zuletzt wird am Geschwister-Scholl-Gymnasium in einem immerwährenden Prozess am Schutzkonzept der Schule und mit Blick auf alle am Schulleben Beteiligten gearbeitet.