Grundsätzlich gilt, dass Schüler:innen mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibschwäche einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen können, der für beide Fächer gewährt wird. Die Wahl des Faches ist davon unabhängig.
Es ist schwer zu sagen, mit welcher Sprachenwahl Schüler:innen mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten die einfachere Wahl treffen. Im Lateinischen kommt es auf die genaue Analyse von Buchstabenkombinationen für eine korrekte Übersetzung an und Übersetzungstexte werden auf Deutsch verfasst. Im Französischen kann die korrekte Schreibung der französischen Wörter eine Herausforderung sein sowie das Erlernen von bspw. Verbkonjugationen. Ihr Kind sollte mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten trotzdem nach Neigung wählen und das Fach aussuchen, das ihm inhaltlich mehr zusagt.