Nein. Die Wahl ist verbindlich. Zum Erlangen der Hochschulreife muss im gymnasialen Bildungsgang die zweite Fremdsprache kontinuierlich belegt worden sein.
Nein. Die Wahl ist verbindlich. Zum Erlangen der Hochschulreife muss im gymnasialen Bildungsgang die zweite Fremdsprache kontinuierlich belegt worden sein.